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"Virtuelles Bauamt": Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen!

Die Landesregierung will für schnellere Bearbeitung der Verfahren sorgen und für weniger Bürokratie. Dafür wurde jetzt das Projekt "Virtuelles Bauamt" ins Leben gerufen, mit der die Digitalisierung der Baurechtsverwaltung angekurbelt werden soll. Damit verbindet sich die Erwartung, dass endlich Schwung in die Baugenehmigungsprozesse kommt.

Noch in diesem Jahr sollen die ersten unteren Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg Anträge nicht nur digital entgegennehmen, sondern auch digital bearbeiten und die Baugenehmigungen digital bekanntgeben können, so die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi. "Wenn sich das Projekt weiterhin so gut ent-wickelt, sollten bis Ende nächsten Jahres alle am Projekt teilnehmen-den unteren Baurechtsbehörden digital arbeiten können.". 

Erklärtes Ziel der Landesregierung ist es, dass diejenigen, die einen Antrag stellen, also Bauwillige, deren Planerinnen und Planer, Archi-tektinnen und Architekten entlastet werden – und dadurch auch die Behörden. 

Ministerpräsident Winfried Kretschmann wörtlich: "Das Bauwesen ist extrem komplex und vieles liegt auch nicht in unserem Entschei-dungsbereich. Wo sich aber Möglichkeiten bieten, so wie hier, nutzen wir die Gelegenheit und möchten Verschlankung und Vereinfachung schnellstmöglich auf den Weg bringen. […] Zeit ist Geld, ganz beson-ders beim Bauen. Der enorme Druck, der im Wohnungssektor herrscht, erlaubt kein Zaudern."

Um das "Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg" (ViBa BW) zu ermöglichen, hat das Landeskabinett entsprechende Änderungen der Landesbauordnung (LBO) auf den Weg gebracht, heißt es weiter aus dem Ministerium. Die wichtigsten geplanten Änderungen:

  • Anträge und Bauvorlagen sollen künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht werden und nicht mehr über die Gemeinden. Zugleich wird sichergestellt, dass die Gemeinden über die Vorhaben unmittelbar informiert werden.
  • Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig alternativ auch auf sonstige Weise – z.B. elektronisch – bekanntgegeben werden. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung zwingend.
  • Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll dies verpflichtend der Fall sein. Ab dem 1. Januar 2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein – eine Frist, die einen weichen Übergang ermöglicht. 

"Diese Entscheidung gibt uns große Hoffnung, dass die Bearbeitung von Bauanträgen in Zukunft einfacher und vor allem schneller vonstattengeht", kommentiert Gerd Renz, Zimmermeister und Präsident des Landesverbandes HOLZBAU BADEN-WÜRTTEMBERG. "Bislang war es so, dass Anträge selbst für kleinere Baumaßnahmen oftmals Monate, manchmal Jahre bis zu ihrer Bewilligung benötigten. Knapp 190 der insgesamt 208 Baurechtsbehörden in Baden-Württemberg haben sich bereits für das Projekt 'Virtuelles Bauamt' angemeldet – so sind wir sehr zuversichtlich, dass nun flächendeckend endlich Schwung in die Bürokratie kommt."