Ziel dieser Vereinbarung ist es, den bürokratischen Prozess bei der Abwicklung von Sturm- und Hagelschäden, insbesondere bei Massenschadenereignissen, für alle Beteiligte zu beschleunigen und zu vereinfachen.
"Eine schnelle Beseitigung des Schadens mit hohem Qualitätsstandard durch unsere lnnungsbetriebe einerseits, sowie eine optimierte Regulierung durch den Versicherer an die lnnungsbetriebe oder den Kunden andererseits – das ist künftig möglich", so Verbandspräsident Gerd Renz, der Ende März 2023 die Vereinbarung unterzeichnet hat.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich die Innungsbetriebe der beiden Landesverbände. Mit ihrer Unterzeichnung erklären sie sich einverstanden, die notwendigen Anforderungen zu erfüllen. Im direkten Anschluss sind Sofortreparaturzusagen bei Schäden bis 3.000 € netto ohne Angebot oder Kostenvoranschlag möglich. Notsicherungsmaßnahmen bis 3.000 € netto können sofort eingeleitet und ausgeführt werden.
Die Teilnahmeerklärung, sowie der Kooperations-Leitfaden und die Abtretungserklärung sind im Intranet von HOLZBAU BW für unsere Innungsmitglieder bereits hinterlegt und können ganz einfach heruntergeladen werden.