Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einer heutigen Pressemeldung mitgeteilt hat, sollen zur KfW-Förderung alle förderfähigen Altanträge, die bis zum Antragsstopp am 24.01.2022 eingegangen sind, genehmigt werden. Dabei handelt es sich um rund 24.000 Anträge. Diese eingegangenen Anträge werden von der KfW nach den bisherigen Programmkriterien geprüft; die förderfähigen werden genehmigt.
Darauf verständigten sich die beteiligten Bundesministerien, das Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und der Finanzen.