Die Vorgaben der Landesbauordnung bzw. der Ausführungsverordnung sind hier klar. Die Brandwand muss in Gebäudeklasse 1-3 bis unter die Dachhaut geführt werden und in Gebäudeklasse 4-5 mindestens 30 cm darüber. Die Frage bleibt, wie sieht das Detail dazu aus.
Um diese Frage zu klären, hat Holzbau Baden-Württemberg gemeinsam mit den Mitgliedsunternehmen das Merkblatt „Brandschutztechnische Vorgaben bei der Dachsanierung“ anhand der Landesbauordnung (LBO) und der dazugehörigen Ausführungsverordnung (AVO) erstellt. Ziel ist es den Holzbauunternehmen eine Orientierung und Hilfestellung zu bieten. Von Gebäudeklassen über Geschosse im Dachraum und Brandwände bis zu lichtdurchlässigen Teilflächen in Dachaufbauten sind die Vorgaben der LBO und AVO zum Brandschutz im Dach zusammengefasst sowie mit Zeichnung der Details und Bilder veranschaulicht. Natürlich hat das Merkblatt ein Erstellungsdatum, allerdings ist es als „lebendes Werk“ gedacht, das laufend an neue Gegebenheiten wie z.B. neue Entwicklungen aus der Forschung, Novellierungen der Bauordnung, angepasst wird.
Natürlich steht Innungsmitgliedern der Download im Intranet auf der Website des Landesverband Holzbau Baden-Württemberg kostenfrei zur Verfügung.